Fohlen-Leibesfrucht-Versicherung
Absicherung der wertvollen Leibesfrucht!
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt.
Versicherungsumfang:
- 50 % Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt
- 80 % Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl ab dem 29. Tag nach der Geburt
Beitrag: ab 142,80 EUR inkl. Versicherungsteuer als Einmalbetrag im 1. Jahr bei einer Versicherungssumme von 1.500 EUR
Für andere Versicherungssummen kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten:



